Das Immobilienrecht ist ein multidisziplinäres Gebiet, das Elemente des Sachen- und Vertragsrechts, des Umweltschutzes, des Bereichs der Finanztransaktionen, des Verwaltungs- und Steuerrechts vereint. Gerade deshalb erfordert der Abschluss von Immobiliengeschäften eine interdisziplinäre Vorgehensweise. Mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen bieten wir unseren Klienten rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung von inländischen und internationalen Immobilienprojekten.

Wir konzentrieren uns auf Fragen der Planung, des Baus und der Entwicklung von Immobilienprojekten, direkter und indirekter Investitionen in Bauvorhaben, der Baufinanzierung und des Immobilienkaufs wie auch auf Streitbeilegungen im Zusammenhang mit Immobilien (Bau, Verkauf, Mietung). Ungeachtet dessen, ob unser Klient eine natürliche Person, ein Unternehmen, ein institutioneller Bauherr oder etwa eine Bank ist, streben wir stets nach einer umfassenden Behandlung jedes einzelnen Falles und bemühen uns um praktische, wirtschaftlich sinnvolle und weitreichende Lösungen.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung:

  • Aufsetzung von Dokumenten bei Käufen, Verkäufen, anderen Veräußerungen oder Belastungen von Liegenschaften
  • Regelung von Mietvertragsverhältnissen und Dienstbarkeiten aller Art
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bauten
  • Planung, Entwicklung und Absicherung von Immobiliengeschäften
  • Finanzierung von Immobiliengeschäften
  • Aufsetzung von Leasingverträgen
  • Auslegungen des mit Liegenschaften verbundenen Steuerrechts