Der Staat und die Gemeinden entschließen sich bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten immer häufiger zur Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, da auf diese Weise die finanzielle Last und die Verantwortung wie auch die Risiken bezüglich der erfolgreichen Durchführung solcher Projekte gleichmäßig verteilt werden. Da es sich in solchen Fällen gewöhnlich um langfristige Partnerschaften handelt, ist es wichtig, alle Verhältnisse zwischen den Parteien klar zu definieren, so dass beide Vertragsseiten ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Projektes verstehen. Wenn Sie sich zu derartigen Investitionen oder Kooperationen entschließen, bieten wir Ihnen gern Unterstützung und Beratung bei der Wahl der besten Form und des geeignetsten Modells zur Durchführung Ihres Projektes. Wir führen Sie durch alle notwendigen Verfahren und setzen für Sie Beschlüsse und Akten auf, die für das von Ihnen gewählte Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft notwendig sind.

Eine andere Form von Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor stellen öffentliche Aufträge dar. Diese verlangen von Unternehmen, die Geschäfte mit dem Staat, den Gemeinden und anderen indirekten Verwendern von Haushaltsmitteln tätigen, viel administrative Arbeit. Bei öffentlichen Aufträgen müssen sich alle Verfahrensbeteiligten konsequent an die Regeln des Vergaberechts halten. Als Rechtsberater haben wir sowohl mit Bietern als auch mit Auftraggebern in allen Phasen der öffentlichen Auftragsvergabe, bei Revisionen öffentlicher Aufträge und bei der Erstellung  von Akten, welche die Verhältnisse zwischen Auftraggeber und Bieter regeln, zusammengearbeitet. Sowohl bei kleinsten als auch größten öffentlichen Aufträgen treten komplexe branchenspezifische Rechtsfragen auf. Wir besitzen viel praktische Erfahrung mit unterschiedlichsten Fällen.

Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet öffentlich-rechtlicher Partnerschaften und öffentlicher Aufträge umfassen:

  • Erstellung von Gutachten, Beschlüssen und Akten für das gewählte Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft
  • Regelung von Konzessionsverhältnissen
  • Regelung von Verhältnissen mit öffentlichen Auftraggebern
  • Führung von Auswahlverfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Gründung von institutionellen oder Equity-Partnerschaften
  • Erstellung von Gutachten bezüglich der Eignung des jeweiligen öffentlich-privaten Partnerschaftsprojektes
  • Unterstützung bei der Suche nach Promotern
  • Durchführung des Vorverfahrens und Prüfung, ob die Durchführung des öffentlich-privaten Partnerschaftsprojektes sinnvoll ist
  • Beratung in der Phase der Auswahl des privaten Partners
  • Prüfung und Erstellung von Angeboten im Sinne ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit in Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Aufsetzung von Konsortial- und Subunternehmerverträgen
  • Beratung in Rechtsschutzverfahren bei öffentlichen Auftragsvergaben (sowohl beim Auftraggeber als auch bei der DKOM – Staatliche Revisionskommission für die Prüfung von Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe)