12. 4. 2022
„Bis zur kürzlichen Entscheidung des Verfassungsgerichts konnte gemäß dem Gesetzt „ZUreP-2“ (slowenische Abkürzung für das Raumordnungsgesetz) ein Verwaltungsstreit vor dem Verwaltungsgericht gegen die räumliche Durchführungsakten eingeleitet werden. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass dies nicht mit der Verfassung vereinbar ist, gleichzeitig bringt aber das neue „ZUreP-3“ eine identische Lösung. Was wird also mit dem Rechtsschutz nach der Anwendung des letzteres?
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