18. 7. 2022
Obwohl die Arbeit von zu Hause (das Homeoffice) im Gesetz über Arbeitsverhältnisse schon seit 2003 geregelt ist, trafen sich viele Arbeiter und Arbeitnehmer mit dieser Arbeitsform erstmal erst während der Corona-Epidemie. Arbeitgeber nutzten diese Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu verringern, und hatten aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Möglichkeit, einseitig einen vorübergehenden Wechsel des Arbeitsortes anzuordnen. Nach dem Ende der Epidemie sind die Parteien jedoch verpflichtet, die unten aufgeführten Anforderungen einzuhalten.
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