4. 10. 2022

Elektronische Meldung von Unfall und Verletzung bei der Arbeit

Ab dem 1. September 2022 traten die Regeln zur Meldung von Unfällen und Verletzungen bei der Arbeit in Kraft. Damit wird ein elektronisches Verfahren zur Meldung von Unfällen und Verletzungen bei der Arbeit an dem „SPOT“-Portal hergestellt, und das bestehende Papierformular ER-8 wird für meiste Fälle abgeschafft.


Alle Arbeitgeber, die in slowenischem Unternehmensregister („PRS“) eingetragen sind, sind verpflichtet, Unfälle und Verletzungen bei der Arbeit („ePrijava NPD“) elektronisch an dem „SPOT“-Portal zu melden. Für den Zugang und Durchführung der e-Verfahren im „SPOT“-Systems, ist ein digitales Zertifikat eines gesetzlichen Vertreters oder bevollmächtigten Vertreters erforderlich (wie in Folgendem ausführlich erläutert).


Die Arbeitgeber, die in dem „PRS“-Register nicht eingetragen sind, melden einen Unfall bzw. Verletzung bei der Arbeit so, dass sie den allgemeinen Teil des Formulars in Papierform ausfüllen und es persönlich bringen oder per Post oder gescannt per E-Mail an Institut für Krankenversicherung Slowenien („ZZZS“) schicken. Das „ZZZS“-Institut wird die Daten dieses Arbeitgebers aus dem allgemeinen Teil des Formulars in das „SPOT“-Portal eintragen.


Falls der gesetzliche Vertreter die Meldungen auf den „SPOT“-Portal nicht selbst stellen möchte, können die in seinem Namen durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden. Für diese Person muss eine neue Vollmacht veranlasst werden. Dies ist möglich elektronisch, wenn der gesetzliche Vertreter über ein qualifiziertes digitales Zertifikat verfügt, oder mit einem schriftlichen Antrag, der an einen beliebigen „SPOT“-Punkt gesendet wird. Die Vollmacht muss spätestens bis einen Arbeitsunfall oder eine Arbeitsverletzung vorfällt veranlasst werden und der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, dem Arbeitsinspektorat der Republik Slowenien („IRSD“) und dem „ZZZS“-Institut einen Bericht vorzulegen. Deswegen empfehlen wir, dass alle Arbeitgeber möglichst bald die Verfahren, die eine elektronische Antragstellung ermöglichen, umzusetzen (d. h. ein entsprechendes digitales Zertifikat für den gesetzlichen Vertreter zu erhalten oder eine Person mit einem solchen Zertifikat zu bevollmächtigen).


Der Arbeitgeber muss den Unfall und die Verletzung bei der Arbeit unverzüglich melden bzw. in kürzester möglicher Zeit durch das Ausfüllen des allgemeinen Teils des Formulars auf dem „SPOT“-Portal. Mit der Einreichung der Meldung werden sie Daten an „IRSD“-Inspektorat und „ZZZS“-Institut weitergeleitet. Bezieht sich die Meldung auf eine obligatorisch krankenversicherte Person, wird die Meldung für den Hausarzt der verletzten Person zugänglich und die verletzte Person muss sich hinsichtlich des Ausfüllens des medizinischen Teils des Formulars an ihren ausgewählten Hausarzt unbedingt wenden. Das „ZZZS“-Institut wird die vom Arbeitgeber und Hausarzt eingetragenen Daten dann an das Nationalinstitut für öffentliche Gesundheit („NIJZ“-Institut) weiterleiten.


Das „SPOT“-Portal ermöglicht auch die Stornierung der Bereits eingereichten Meldungen von Unfällen und Verletzungen bei der Arbeit bei falsch eingetragenen Daten oder anderen Fehlern.


Autorinnen: Petra Juratovec, Jurastudentin und Eva Možina, Rechtsanwältin


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