12. 9. 2023
Mit dem 30. Juni 2023 entfällt die Anmeldepflicht für ausländische Direktinvestitionen, die bisher in einem der „Anti-Corona“-Gesetze geregelt wurde. Daher verabschiedete die Nationalversammlung im Juni eine Änderung des Investitionsförderungsgesetzes (slowenische Abkürzung: „ZSInv“), die am 1. Juli 2023 in Kraft trat und die das Meldeverfahren ausländischer Direktinvestitionen regelt. Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Regelung.
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